Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese gesetzliche Vorgabe dient dazu, Manipulationen zu verhindern und eine sichere, nachvollziehbare Speicherung der Kassenumsätze zu gewährleisten. Doch jetzt steht ein kritischer Zeitpunkt bevor: Viele TSE-SD-Karten erreichen in diesem Jahr ihr Ablaufdatum und müssen erneuert werden!

Warum Sie jetzt handeln sollten

Die meisten hardwarebasierten TSE-Lösungen, insbesondere SD-Karten und USB-Sticks, haben eine zertifizierte Laufzeit von nur 5 Jahren. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre TSE bereits 2020 in Betrieb genommen haben, läuft diese 2025 aus! Ist diese abgelaufen, kann sie keine Kassenvorgänge mehr speichern, was schwerwiegende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Gerade in der Einführungsphase gab es viele Herausforderungen:
Fristverlängerungen, fehlende Cloud-Lösungen und Unsicherheiten bei der Implementierung. Heute hat sich der Markt weiterentwickelt, doch nun ergibt sich eine neue Herausforderung – der Ablauf bestehender TSE-Module.

Was passiert, wenn die TSE abgelaufen ist?

Sobald die TSE nicht mehr funktioniert:

  • Werden Ihre Kassenumsätze nicht mehr manipulationssicher protokolliert.
  • Erfüllt Ihre Kasse nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen, was zu hohen Geldstrafen im Falle einer sogenannten Kassenschau oder zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt führen kann.
  • Könnte es zu einem Ausfall des Kassensystems kommen, da einige Kassen dann nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten.

Welche Lösungen gibt es?

  1. SD-Karte oder USB-Stick rechtzeitig ersetzen:
    • Erwerben Sie eine neue zertifizierte Hardware bei Ihrem Kassenanbieter.
    • Lassen Sie diese professionell austauschen und in Ihr Kassensystem integrieren.
  2. Umstieg auf eine Cloud-TSE prüfen:
    • Cloud-Lösungen bieten mehr Flexibilität und entfallen als physische Hardware.
    • Einige Anbieter haben inzwischen zertifizierte Cloud-TSEs im Portfolio.

Rückblick: Die Entwicklung der TSE-Pflicht

Die TSE-Pflicht hat den Markt für Kassensysteme erheblich verändert. Während stationäre Module inzwischen weit verbreitet sind, waren zertifizierte Cloud-Lösungen lange Zeit Mangelware. Das hat dazu geführt, dass viele Betriebe damals gezwungen waren, auf Hardware wie SD-Karten oder USB-Sticks zurückzugreifen – genau diese erreichen jetzt ihr Ablaufdatum.

In der Einführungsphase gab es zudem zahlreiche Fristverlängerungen durch die Bundesländer. Damals erhielten Betriebe eine Schonfrist, wenn sie nachweislich eine Lösung bestellt, aber noch nicht installiert hatten. Heute gibt es solche Fristverlängerungen nicht mehr – Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Kassensysteme dauerhaft gesetzeskonform bleiben.

Handeln Sie jetzt – vermeiden Sie Probleme!

Prüfen Sie umgehend das Ablaufdatum Ihrer TSE und bestellen Sie rechtzeitig Ersatz. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Kasse betroffen ist oder welche Lösung für Sie optimal ist, unterstützen wir Sie gerne mit einer individuellen Beratung.

Noch keine neue TSE bestellt?  Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu unseren Kassen-Experten Steffen Schwenk auf.

E-Mail:  oder Telefon: +49 (89) 961 60 85 – 27